Als Halter von Tieren wie Hunden und Pferden haften Sie für alle Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden unbegrenzt und ein Leben lang - auch ohne eigenes Verschulden. Mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzforderungen sicher.
Denn oft ist es nur eine Frage von Sekunden: Der Hund erschrickt, reißt sich von der Leine, stürmt auf die Straße und lässt dabei einen Radfahrer stürzen. Oder das Pferd geht beim Ausreiten durch, rennt auf die Straße und verursacht so einen Verkehrsunfall. In unerwarteten Situationen handelt selbst das gehorsamste Tier instinktiv und unberechenbar. Als Besitzer tragen Sie die Verantwortung - auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Kleinere Tiere wie Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen etc. sind über die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt, aber bei der Tierhaltung von größeren Tieren wie Hund oder Pferd ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung von großer Wichtigkeit. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde ist daher ein absolutes Muss für jeden Tierhalter, denn diese schützt den Eigentümer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Grundlage hierfür ist § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, welches besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, auch ohne eigenes Verschulden, haftbar gemacht werden kann.